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   OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05   

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https://dejure.org/2006,11317
OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 399 BGB, § 166 Abs 2 VVG, § 13 ALB
    Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung: Ausschluss einer anderweitigen Sicherungsabtretung der Versicherungsansprüche nach Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für einen Dritten

  • IWW
  • Judicialis

    ALB 86 § 13; ; BGB § 399; ; VVG § 166 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absonderungsrecht nach §§ 50 , 51 Nr. 1 InsO im Zusammenhang mit Sicherungsabtretung der Ansprüche aus einer Direktversicherung - Abtretungsausschluss bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendungsbereich und Reichweite der Auslegungsregel in § 166 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem unwiderruflichen Bezugsrecht aus einem Direktversicherungsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).

    Es hat aber zur Konsequenz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr über den Anspruch auf die Versicherungsleistungen verfügen kann (BGHZ 45, 162; Prölss/Martin-Kollhosser, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 50), weshalb dann auch eine (Sicherungs-)Abtretung durch den Versicherungsnehmer nicht mehr möglich ist.

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Danach kann vorliegend kein Absonderungsrecht der Klägerin nach §§ 50, 51 Nr. 1 InsO gegen die Beklagte bestehen, sondern allenfalls ein Aussonderungsanspruch des Bezugsberechtigten gemäß § 47 InsO (vgl. BAG VersR 1991, 211 und 942; Prölss/Martin-Kollhosser, § 165 VVG Rn 6a).
  • OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96

    Ansprüche aus einem Gütertrennungsvertrag; Sicherung einer Bezugsberechtigung aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 41/14

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung durch den

    So bleibt zwar der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers und behält das Dispositionsrecht über den Vertrag (Kündigung etc.), er kann aber über den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht mehr verfügen und so auch (alleine) keine Sicherungsabtretung mehr vornehmen (Prölls/Martin/Kollhosser, VVG 27. Aufl. 2004, § 166, Rn. 7; OLG Hamm, VersR 2010, 57; OLGR Frankfurt 2006, 765, Juris-Rn. 16 mwN).
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